Umgang mit Fundtieren
Für den Umgang mit Fundtieren wird folgende Regelung getroffen:
Wenn ein Tier entlaufen bzw. abhanden gekommen ist, was vor allem bei Hunden
nicht selten vorkommt, muss der Tierhalter nach Feststellung dieses Umstandes und
erster erfolgloser Suche in unmittelbarer Umgebung unverzüglich das zuständige
Fundbüro unterrichten bzw. den Verlust des Tieres dort anzeigen.
Wird ein Tier im Bereich der 16 amtsangehörigen Gemeinden aufgefunden, das
üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine
Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll an das Amt Demmin-Land zu
richten:
Das Fundbüro des Amtes Demmin-Land befindet sich im Ordnungsamt,
Goethestraße 43, 17109 Demmin, Haus ll, Zimmer 4 und ist während der regulären
Offnungszeiten (Dienstag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.30 Uhr - 17.00 Uhr,
Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 -
11.30 Uhr) unter 03998/ 2806 - 124 telefonisch erreichbar.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender
Stelle zu erstatten:
Tierschutzverein Demmin e.V., oder 03998 - 201826.
Das Tier ist nur mit vorheriger terminlicher Absprache bei der folgenden beauftragten
Stelle abzuliefern: Tierschutzverein Demmin e.V., Randow 15, 17109 Demmin.
Notfalls kann auch bei der hiesigen Polizeidienststelle unter der Telefon-Nr
03998/ 254-0 angerufen werden.
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen.
Geben Sie das Tier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihrer beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Behörde.
B. Westphal
Amtsvorsteherin
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