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Wohngeldstärkungsgesetz 2020

Wohngeldstärkungsgesetz 2020

 

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Im Jahr 2018 haben in Mecklenburg-Vorpommern knapp 23.000 Haushalte Wohngeld bezogen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt belief sich auf 121 EUR im Monat.

Mit dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen  Wohngeldstärkungsgesetz erhöht sich das Wohngeld zum 01. Januar 2020. Es ist die erste Anhebung des Wohngeldes seit vier Jahren. Bund und Länder wollen im Jahr 2020 rd. 1,2 Milliarden Euro für das Wohngeld ausgeben. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon knapp 40 Millionen Euro.

 

Durch die nach oben verschobenen Einkommensgrenzen können künftig auch mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Gerade Haushalte, die in den letzten Jahren zum Beispiel durch Rentenerhöhungen aus dem Wohngeld gefallen sind, könnten nunmehr wieder einen Anspruch erlangen.

 

Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Berechnung richtet sich nach der Haushaltsgröße, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und des Haushaltseinkommens.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

(https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld/)

gibt es weitere Informationen zum Wohngeld sowie einen Link zu einem Wohngeldrechner. Mit diesem kann ein Anspruch unverbindlich geprüft werden.

 

Haushalte mit einem laufenden Wohngeldbezug erhalten das höhere Wohngeld automatisch. Familien mit Wohngeld können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

 

Beantragt werden kann Wohngeld für die Bürger der Hansestadt Demmin und des Amtes Demmin-Land bei der:

 

Hansestadt Demmin

Wohngeldbehörde

Nebenstelle - Am Hanseufer 3 -

17109 Demmin

 

Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst, erstmals zum 1. Januar 2022. Dadurch reduzieren sich die Fälle, in denen Haushalte infolge von Einkommenssteigerungen aus dem Wohngeld fallen oder zwischen Wohngeld und Leistungen der Grundsicherungen wechseln.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Demmin-Land
Fr, 17. Januar 2020

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