Ausgabe von FFP-2 Masken für sozial bedürftige Einwohner/innen der Gemeinden des Amtes Demmin-Land
Ab sofort werden im Verwaltungsgebäude des Amtes Demmin-Land, Goethestraße 43 in Demmin je drei FFP-2 Masken an sozial bedürftige Einwohner/innen der amtsangehörigen Gemeinden ausgegeben. Die Masken können im Haus 1 am Empfang abgeholt werden.
Ausgabezeiten:
Dienstag: 8:30 bis 12:00 und 14:30 bis 17:00
Donnerstag: 8:30 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00
Freitag: 8:30 bis 11:30
Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit ist ein aktueller Bescheid über den Bezug von
- Arbeitslosengeld II
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Leistungen nach dem BAföG o d e r
- Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
mitzubringen.
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