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Ausgabe von FFP-2 Masken für sozial bedürftige Einwohner/innen der Gemeinden des Amtes Demmin-Land

Ab sofort werden im Verwaltungsgebäude des Amtes Demmin-Land, Goethestraße 43 in Demmin je drei FFP-2 Masken an sozial bedürftige Einwohner/innen der amtsangehörigen Gemeinden ausgegeben. Die Masken können im Haus 1 am Empfang abgeholt werden.

Ausgabezeiten:

Dienstag:      8:30 bis 12:00 und 14:30 bis 17:00

Donnerstag: 8:30 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00

Freitag:         8:30 bis 11:30  

 

Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit ist ein aktueller Bescheid über den Bezug von

  • Arbeitslosengeld II
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
  • Leistungen nach dem BAföG   o d e r
  • Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII)

mitzubringen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Demmin-Land
Di, 22. Februar 2022

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