Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2022
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mlt der seit 1957 in jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Haushalte ermittelt werden. Befragt wird ein Prozent der Bevölkerung, das sind in Mecklenburg- Vorpommern rund 16.000 Personen in rund 8.500 Haushalten.
Rechtsgrundlage der Haushaltsbefragung ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBI. I S. 2826). Ein Haushalt ist dann im Mikrozensus auskunftspflichtig, wenn seine Wohnung, in der er lebt und wirtschaftet, über ein festgelegtes mathematisch-statistisches Zufallsverfahren
ausgewählt wurde.
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, fürr die repräsentative Befragung von einem Prozent der Bevölkerung werden Straßenzüge bzw. Gebäude nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgewählten Gebäuden wohnen, werden bis zu vier Mal zum Mikrozensus befragt.
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt und dienen ausschließlich statistischen Zwecken.
Die ausgewählten Haushalte werden zum großen Teil direkt vom Statistischen Amt Mecklenburg- Vorpommern angeschrieben und um Auskunft gebeten. ln vielen Fällen wird die Befragung als telefonisches lnterview von geschulten, ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten im Auftrag des Statistischen Amtes durchgeführt. Haushalte, die kein telefonisches lnterview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus können auf der lnternetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www, laiv-mv. de/StatistiUZahlen-und-Fakten/Mikrozensus/ abgerufen werden.
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