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Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2021

Das statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern startet im Februar 2021 die amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2021.

 

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 in jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Haushalte ermittelt werden. Befragt wird ein Prozent der Bevölkerung, das sind in Mecklenburg-Vorpommern rund 16.000 Personen in rund 8.500 Haushalten.

 

Rechtsgrundlage der Haushaltsbefragung ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 07.12.2016 (BGBl. I S. 2826). Ein Haushalt ist dann im Mikrozensus auskunftspflichtig, wenn seine Wohnung, in der er lebt und wirtschaftet, über ein festgelegtes mathematisch-statistisches Zufallsverfahren ausgewählt wurde.

 

Ausführliche Informationen finden Sie im angehängten Dokument oder auf der Internetseite des statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Mikrozensus/ oder www.statistik-mv.de.

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