Elektronische Rechnungen
Informationen über die Pflicht zur Abgabe von elektronischen Rechnungen im XML-Format ab dem 01.04.2023
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für das Amt Demmin-Land die Regelungen laut ERechVO M-V maßgebend sind. Unabhängig vom Auftragswert müssen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen in Mecklenburg-Vorpommern elektronisch übermittelt werden.
Allgemeines zur elektronischen Rechnung
Was ist eine elektronische Rechnung?
Rechnungen gelten als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und dieses Format eine automatische sowie elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF-Dokument sind deshalb ausdrücklich keine elektronischen Rechnungen.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Ab wann müssen Auftragnehmer elektronische Rechnungen ausstellen?
Für Sie als Auftragnehmer*in besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
Wie werden elektronische Rechnungen gestellt?
Welche Formate für Anlagen sind zulässig?
Welche Rechnungsbestandteile muss eine elektronische Rechnung beinhalten?
Leitweg-ID’s
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der öffentlichen Auftraggeber*innen und ermöglicht die genaue Adressierung sowie die automatische Weiterleitung einer XRechnung.
Bei einer Bestellung wird Ihnen zukünftig die für den Auftrag relevante Leitweg-ID mitgeteilt. Zudem kann diese jederzeit auf der Internetseite des Zweckverbandes elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden: https://verzeichnis.erechnung-mv.de/.
Leitweg-ID’s des Amt Demmin-Land
Amt Demmin-Land |
13 0 71 951-K000 - 45 |
Beggerow |
13 0 71 008-K000 - 30 |
Borrentin | 13 0 71 014-K000 - 59 |
Hohenbollentin | 13 0 71 064-K000 - 42 |
Hohenmocker | 13 0 71 065-K000 - 63 |
Kentzlin | 13 0 71 072-K000 - 16 |
Kletzin | 13 0 71 076-K000 - 03 |
Lindenberg | 13 0 71 089-K000 - 82 |
Meesiger | 13 0 71 096-K000 - 35 |
Nossendorf |
13 0 71 112-K000 - 80 |
Sarow | 13 0 71 128-K000 - 28 |
Schönfeld | 13 0 71 131-K000 - 91 |
Siedenbrünzow | 13 0 71 136-K000 - 02 |
Sommersdorf | 13 0 71 139-K000 - 65 |
Utzedel | 13 0 71 148-K000 - 60 |
Verchen | 13 0 71 150-K000 - 05 |
Warrenzin | 13 0 71 157-K000 - 55 |
Rechtliche Vorgaben
ERechVO M-V
Die E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern - kurz ERechVO M-V - regelt die Ausstellung, Übermittlung, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen in M-V. Alle öffentlichen Auftraggeber werden ab 01.04.2023 verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Ausnahmen bilden lediglich Barzahlungen und Zahlungen im Rahmen von Kundenkredit- bzw. Kundendebitkarten bei öffentlichen Einkäufen oder diesbezüglichen Bestellungen.
Richtlinie 2014/55/EU
Gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) besteht für das Amt Demmin-Land die Pflicht zur Annahme von elektronischen Rechnungen.
Fristen
Für Sie als Auftragnehmer*in besteht ab dem 01.04.2023 die Verpflichtung, ausschließlich elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber*innen auszustellen und zu übermitteln.
Weitere rechtliche Grundlagen
Zur ERechVO M-V gelangen Sie über folgenden Link: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-ERechVMVrahmen.