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"Wildwirkungsmonitoring" in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns

Das Forstamt Stavenhagen informiert:
„Wildwirkungsmonitoring“ in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns


In diesem Jahr wird das Wildwirkungsmonitoring zum zweiten Mal im Gesamtwald des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Gemäß § 34 Absatz 2 Nr. 10 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist dies eine hoheitliche Aufgabe der unteren Forstbehörden. Daher erfolgt es flächendeckend über alle Waldbesitzarten.

Gesamter Text siehe Downloads

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Veröffentlichung

Do, 09. März 2023

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