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Hygiene- und Sicherheitskonzept für die Wahlräume im Amtsbereich Amt Demmin-Land für die Wahlen zum Landtag MV und zum Bundestag am 26.09.2021

Einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept

zur Durchführung der Bundes- und Landtagswahl

am 26.09.2021 gemäß Anlage 36a zu § 7 Corona-Landesverordnung MV

 

Hier: Wahlräume im Amtsbereich Amt Demmin-Land

 

 

Grundsatz

Ein Hygiene- und Sicherheitskonzept sowie ein Konzept zur Reduzierung der Aerosole-Belastung (Raumgröße und Besucherdichte) ist anzufertigen und am Wahltag umzusetzen. Auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Hygienekonzept vorzulegen. Auf dieses Hygiene- und Sicherheitskonzept wird in der Wahlbekanntmachung, auf der Homepage des Amtes Demmin-Land und durch Aushang hingewiesen.

 

Maßnahmen zur Verringerung der Aerosole-Belastung

  • Mindestens alle 20 Minuten durchlüften
  • Zusätzlich zum Wahlvorstand dürfen sich max. 2 Personen im Wahlraum aufhalten

 

 

Maßnahmen zum Schutz des Wahlvorstandes und der Wählerinnen und Wähler

  • Pflicht für Alle (außer Kinder unter 6 Jahren und Personen mit ärztlicher Bescheinigung) zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) vor und im Wahlraum. Das Abnehmen der Maske ist nur zur Identifizierung durch den Wahlvorstand gestattet. Falls keine Maske zur Hand ist, hält der Wahlvorstand geeignete Masken bereit.
  • Im Wahlraum besteht ein Abstandsgebot von 1,5 Meter
  • Die Wegeführung erfolgt vom Eingang bis zum Ausgang im Einbahnstraßensystem
  • Wahlkabinen werden im Abstand von mindestens 1,5 Meter aufgestellt.
  • Tische der Wahlvorstände, an denen die Wahlunterlagen ausgegeben und kontrolliert werden, sind so gestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird.

 

 

Maßnahmen zur allgemeinen Hygiene

  • Händedesinfektionsstation für Wahlhelfer und Wähler am Eingang zum Wahlraum
  • Wahlkabinen und Türklinken sollen spätestens nach der Benutzung durch 10 WählerInnen durch die Wahlhelfer desinfiziert werden.
  • WählerInnen sollen vorrangig einzeln eintreten und nur bei starkem Andrang bzw. bei einem Haushalt dürfen sich zwei WählerInnen gleichzeitig im Wahlraum befinden.
  • WählerInnen benutzen bitte einen eigenen Stift. Falls kein Stift zur Hand ist, wird ein desinfizierter Stift für die Wahlhandlung zur Verfügung gestellt.

 

 

Wähler mit Erkältungssymptomen

WählerInnen mit deutlichen Erkältungssymptomen (insbes. Husten, Halsschmerzen, Fieber), werden angehalten, ihre Stimme mittels Briefwahl abzugeben.

 

 

gez. Puchert

Gemeindewahlleiter

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Demmin-Land
Mo, 06. September 2021

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