Beobachtungsgebiet Geflügelpest Gemeinde Nossendorf
Auf der Grundlage des § 24 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den § 27 der Geflügelpest-Verordnung, des § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowie § 4 der Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden Gebiete um den Ausbruchsbetrieb in Grammendorf zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Ortschaften Brudersdorf, Groß Methling, Klein Methling der Gemeinde Dargun und die Ortschaft Annenhof, Medrow, Nossendorf, Toitz und Volksdorf der Gemeinde Nossendorf.
Nähere Informationen zur Allgemeinverfügung finden Sie in der Anlage oder unter dem Link.
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