Unzulässigkeit von Osterfeuern/Brauchtumsfeuern

In der 7. Sitzung des interministeriellen Führungsstabes des Landes Mecklenburg-Vorpommern anlässlich der Corona-Viruserkrankung wurde festgelegt, dass Oster- bzw. Brauchtumsfeuer nicht zulässig sind. Ein entsprechender Erlass wird hierzu noch vor Ostern durch das Innenministerium des Landes ergehen.

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Veröffentlichung

Amt Demmin-Land
Mi, 01. April 2020

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