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Merkblatt für das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln

Merkblatt für das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln an öffentlichen Orten und unter freiem Himmel (Märkte, Volksfeste o. ä. Veranstaltungen)

 

Den Umgang mit Lebensmitteln zur Abgabe an die Öffentlichkeit regelt die VO (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Die Vorschriften dieser Verordnung sind von den Inverkehrbringern von Lebensmitteln zu beachten.

 

Bitte beachten Sie die ausführliche Information im Anhang.

 

Stand: 07/2012

 

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte        

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Gartenstraße 17

17033 Neubrandenburg

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Demmin-Land

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