Gewässerunterhaltung WBV "Trebel"
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“
Die Gewässermahd an den Gewässern zweiter Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ wird im folgenden Zeitraum durchgeführt:
28.07.2025 – 22.11.2025
Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Anlieger/Eigentümer ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den §§ 62, 63, 66 Landeswassergesetz (LWaG) und §§ 22, 23 der Verbandssatzung.
Vom Anlieger ist entsprechende Baufreiheit zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen.
Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das abgelegte Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen bzw. zu verwerten.
Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des:
WBV „Trebel“
Carl- Coppius- Str. 20
18507 Grimmen
Telefon: 038326/6532-0
Fax: 038326/6532-9
E-Mail:
Internet: wbv-trebel.wbv-mv.de
gez. Dr. Schnepper
Verbandsvorsteher

