Gewässerunterhaltung WBV "Untere Tollense/ Mittlere Peene"
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“
Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung und Deichanlagen
Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt hiermit der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten an den in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern und Deichen 2. Ordnung an.
Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung: 15.07.2025 - 31.12.2025
Grundräumung: 01.10.2025 - 31.03.2026
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Gemäß § 66 Landeswassergesetz M-V (LWaG), § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Satzung unseres Verbandes haben die Eigentümer, die Anlieger und Hinterlieger der Anlagen das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden. Dazu gehört auch das Ablegen und Verteilen von bei Unterhaltungsmaßnahmen angefallenen organischen Stoffen und Aushubboden.
Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten erschwert oder unmöglich macht. Diesbezügliche Hinweise und Forderungen sind umgehend an die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes heranzutragen.
Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“
Telefon 039997 / 33 12 0
Fax 039997 / 33 12 13
E-Mail:
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Fundsache: Samsung A13 zwischen Verchen und Schönfeld, Höhe Pferdekoppel
Mo, 19. Mai 2025
Am 04.05.2025 ist gegen 08:30 Uhr ein Samsung A 13 in schwarz zwischen Verchen und Schönfeld, ...
Informationen zur Stichwahl am 25. Mai 2025 des Kreiswahlleiters
Do, 15. Mai 2025
Nach dem ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag steht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine ...