Haushaltsbefragung Mikrozensus 2025 hat begonnen
Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, mit der seit 1957 in jedem Jahr Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Haushalte ermittelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern werden ca. 11 000 Befragungen durchgeführt.
Rechtsgrundlage der Haushaltsbefragung ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBI. I S.2826). Ein Haushalt ist dann im Mikrozensus auskunftspflichtig, wenn seine Wohnung, in der er lebt und wirtschaftet, über ein festgelegtes mathematisch-statistisches Zufallsverfahrern ausgewählt wurde.
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, für die repräsentative Befragung von einem Prozent der Bevölkerung werdern Straßenzüge und Gebäude bzw. Gebäudeteile (Auswahlbezirk) nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgewählten Gebäuden wohnen, werden bis zu vier Mal zum Mikrozensus befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Alle Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt und dienen ausschließlich statistischen Zwecken.
Für die Durchführung des Mikrozensus wird das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern von ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten (Interviewer/-innen) unterstützt. Diese kündigen sich durch ein Schreiben an, auf das der Name und die Anschrift des auskunftspflichtigen Haushaltes händisch im Rahmen der Erstbegehung der zu befragenden Gebäude eingetragen wird.
Dies führt manchmal zu Irritationen bei den zu befragenden Haushalten. Die ausgewählten Haushalte haben die Möglichkeit Ihre Angaben persönlich oder telefonisch beim Erhebungsbeauftragten sowie online, telefonisch oder auf Papier beim Statistischen Amt abzugeben.
Ausführliche lnformationen zum Mikrozensus können auf der Internetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern abgerufen werden, siehe Link.
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