Rasen mähen - Geräte- und Maschinenlärmverordnung
Information zum Rasen mähen!
Wenn der Frühling naht, erblühen unsere Gärten wieder in den schönsten Farben. Doch man kann nicht nur sehen, dass der Frühling Einzug gehalten hat, man kann es auch hören.
Und wie jeder weiß, kann der Lärm des nachbarlichen Rasenmähers als sehr störend empfunden werden.
Daher sollte nicht nur im Interesse von guter nachbarschaftlichen Beziehungen und gegenseitiger Rücksichtnahme, sondern auch aus rechtlicher Sicht das Rasenmähen jeweils nur zu den zulässigen Zeiten erfolgen.
Die laut Geräte- und Maschinenlärmverordnung zulässigen Zeiten sind:
lärmarme Maschinen und Geräte (z.B. Elektro-Rasenmäher)
- werktags
Montag bis Samstag von 7:00 – 20:00Uhr
laute Maschinen und Geräte (z.B. benzinbetriebene Motorsense)
- werktags
Montag bis Samstag von 9:00 – 13:00 Uhr & von 15:00 – 17:00 Uhr
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