Merkblatt für das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
Merkblatt für das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln an öffentlichen Orten und unter freiem Himmel (Märkte, Volksfeste o. ä. Veranstaltungen)
Den Umgang mit Lebensmitteln zur Abgabe an die Öffentlichkeit regelt die VO (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Die Vorschriften dieser Verordnung sind von den Inverkehrbringern von Lebensmitteln zu beachten.
Bitte beachten Sie die ausführliche Information im Anhang.
Stand: 07/2012
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gartenstraße 17
17033 Neubrandenburg
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