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Illegales Abladen im Wald ist kein Kavaliersdelikt

Es grünt und blüht so schön in dieser Jahreszeit und Hobby- und Freizeitgärtner erfreuen sich an ihren Grünflächen. Doch wohin mit dem Unkraut, dem Mähgut oder dem Grünschnitt? Gartenbesitzer, die ihre Gartenrückstände unbesorgt im Wald abladen, begehen keinen Kavaliersdelikt, sondern handeln ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Den meisten „Schubkarrentätern“ mag ihr Fehlverhalten gar nicht bewusst sein. Und ist ein erster Haufen erst mal abgeladen, sinkt die Hemmschwelle der Nachahmung oftmals recht schnell. Es ist richtig, dass der Wald naturgemäß eine große Menge an organischem Material zersetzt, das dem Nährstoffkreislauf wieder zugeführt wird. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um Blätter, Nadeln, Äste und Stämme von heimischen Waldbäumen und Pflanzen. Die Verrottung von Gartenabfällen dagegen kann den Nährstoffhaushalt im Wald empfindlich stören.

 

Zudem verbreiten sich Pflanzen, die im Wald nichts verloren haben. Das bekannteste Beispiel ist das Indische Springkraut, das sich rasch ausbreitet und andere Vegetation im Wald verdrängt. Und es entstehen wilde Komposthaufen, die unschön verrotten. Das Foto, das am Waldrand im Wohngebiet Lindenberg-Süd in Neubrandenburg aufgenommen wurde, beweist, dass Weihnachtsbäume, Gras und Äste nicht so einfach „zur Natur zurückkehren“.

Gartenabfälle lassen sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf verschiedene Weisen richtig entsorgen. So besteht zum einen die Möglichkeit der Eigenkompostierung. Durch Verrottung der Grünabfälle kann man nährstoffreichen Kompost herstellen, der dem eigenen Garten wieder zugutekommt. In der Stadt Neubrandenburg können über die braune Biotonne kleinere Mengen von Gartenabfällen zur Abfuhr gegeben werden. Mit dem Auto oder dem Anhänger kann man größere Mengen im gesamten Kreisgebiet an den kommunalen Wertstoffhöfen gegen eine Gebühr von 4 Euro für einen halben Kubikmeter abliefern.

 

Platanenstr. 43

17033 Neubrandenburg

Pressesprecherin

 

Rückfragen an:

Haidrun Pergande

0395 57087 5028

www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

27. Mai 2016

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Demmin-Land

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