Mitteilung des Landkreises über die Unzulässigkeit des Ableitens von Abwasser auf öffentliche Straßen und Wege
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte informiert darüber, dass das Ableiten von Abwasser jeder Art (auch Oberflächenwasser!) auf öffentliche Straßen- und Wege unzulässig ist.
Der Landkreis MSE wird dies zukünftig bezüglich seiner Kreisstraßen nicht mehr dulden und fordert die Eigentümer von betreffenden Grundstücken dazu auf, vorhandene Ableitungen zu unterlassen.
Der Landkreis MSE setzt hierfür eine Frist bis zum 1. Mai 2020.
Den Wortlaut des Anschreibens finden Sie im beigefügten Dokument.
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