Rasen mähen - Geräte- und Maschinenlärmverordnung

Information zum Rasen mähen!

 

Wenn der Frühling naht, erblühen unsere Gärten wieder in den schönsten Farben. Doch man kann nicht nur sehen, dass der Frühling Einzug gehalten hat, man kann es auch hören.
Und wie jeder weiß, kann der Lärm des nachbarlichen Rasenmähers als sehr störend empfunden werden.


Daher sollte nicht nur im Interesse von guter nachbarschaftlichen Beziehungen und gegenseitiger Rücksichtnahme, sondern auch aus rechtlicher Sicht das Rasenmähen jeweils nur zu den zulässigen Zeiten erfolgen.
Die laut Geräte- und Maschinenlärmverordnung zulässigen Zeiten sind:


lärmarme Maschinen und Geräte (z.B. Elektro-Rasenmäher)
- werktags

   Montag bis Samstag von 7:00 – 20:00Uhr


laute Maschinen und Geräte (z.B. benzinbetriebene Motorsense)
- werktags

  Montag bis Samstag von 9:00 – 13:00 Uhr & von 15:00 – 17:00 Uhr

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Demmin-Land

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