Kulturförderung
Informationsblatt Nr. 4 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Im Rahmen des MV-Schutzfonds Kultur werden Hilfen für in ihrer Existenz gefährdete oder von anderen unbilligen Härten betroffene Künstlerinnen und Künstler sowie Träger aus Kunst und Kultur (juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern) ausgereicht. Die dazugehörigen Regelungen sind nun zugänglich und eine Antragstellung möglich. Zur Umsetzung dieser Hilfen in den Säulen 2 bis 4 sollen hiermit daher aktuelle Informationen gegeben werden:
SÄULE 2: TRÄGER IN DER KULTURFÖRDERUNG DES LANDES M-V
SÄULE 3: TRÄGER AUSSERHALB DER KULTURFÖRDERUNG DES LANDES M-V
SÄULE 4: ÜBERBRÜCKUNGSSTIPENDIEN
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