Neue Förderrunde: Denkmalschutz-Sonderprogramm XV
Seit dem 14.09.2026 läuft der offizielle Förderaufruf des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die 14. Förderrunde des Denkmalschutz-Sonderprogramms. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen bundesweit 50 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen der Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler gefördert werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Antragsberechtigt sind Länder und andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine sowie Privatpersonen.
Gefördert werden Maßnahmen zum Substanzerhalt und zur Restaurierung von Kulturdenkmälern und historischen Orgeln. Reine Renovierungs-, Umbau- oder Modernisierungsmaß nahmen sind nicht förderfähig.
Der Bund übernimmt maximal 50 % der förderfähigen Kosten; die restlichen 50 % müssen als Ko-Finanzierung anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder an dere Bundeshaushaltstöpfe ist nicht möglich.
Anträge sind nicht direkt beim BKM einzureichen, sondern ausschließlich bei der zuständigen Landesdenkmalschutzbehörde dem Landesamt für Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (https://www.kulturwerte-mv.de/). Diese stellt die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals fest und leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme an den BKM weiter. Anträge ohne Stellungnahme gelten als unvollständig.
Der vollständige Antrag mit Stellungnahme des Landesamtes muss bis zum 2. Oktober 2026 beim BKM eingegangen sein. Ich empfehle daher, sich zeitnah mit dem Landesamt für Denkmalpflege in Verbindung zu setzen, um die Frist einhalten zu können.
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